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   BVerwG, 30.10.1958 - I C 104.57   

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BVerwG, 30.10.1958 - I C 104.57 (https://dejure.org/1958,655)
BVerwG, Entscheidung vom 30.10.1958 - I C 104.57 (https://dejure.org/1958,655)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Oktober 1958 - I C 104.57 (https://dejure.org/1958,655)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1959, 236
  • DVBl 1959, 99
  • BB 1959, 177
  • DÖV 1959, 793
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1958 - I C 104.57
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 26. Mai 1955 (BVerwGE 2, 122) in Übereinstimmung mit den Gesichtspunkten des Gutachtens des Bundesverfassungsgerichts über die Zuständigkeit des Bundes zum Erlaß eines Baugesetzes vom 16. Juni 1954 (BVerfGE 3, 407) die Vorschrift des § 2 RGaO als Landesrecht, die Vorschrift des § 11 Abs. 1 Satz 1 RGaO dagegen insoweit als Bundesrecht angesehen, als sie nicht im zweiten Satzteil Anforderungen an die Ausführungen der baulichen Anlage als solche stellt.
  • BVerwG, 26.05.1955 - I C 86.54
    Auszug aus BVerwG, 30.10.1958 - I C 104.57
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 26. Mai 1955 (BVerwGE 2, 122) in Übereinstimmung mit den Gesichtspunkten des Gutachtens des Bundesverfassungsgerichts über die Zuständigkeit des Bundes zum Erlaß eines Baugesetzes vom 16. Juni 1954 (BVerfGE 3, 407) die Vorschrift des § 2 RGaO als Landesrecht, die Vorschrift des § 11 Abs. 1 Satz 1 RGaO dagegen insoweit als Bundesrecht angesehen, als sie nicht im zweiten Satzteil Anforderungen an die Ausführungen der baulichen Anlage als solche stellt.
  • BVerwG, 26.09.1955 - I C 116.55
    Auszug aus BVerwG, 30.10.1958 - I C 104.57
    Desgleichen betrachtet der Senat § 11 Abs. 2 RGaO als bundesrechtliche Vorschrift, da sie ebenfalls Bestimmungen enthält, die dem Bodenrecht zuzurechnen sind (BVerwG I C 116.55 vom 26. September 1955).
  • BVerwG, 15.06.1955 - I B 58.54

    Baurechtliche Ausgestaltung des nachbarrechtlichen Anfechtungsanspruchs auf

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1958 - I C 104.57
    Sie betrifft somit die rechtliche Qualität des Bodens und ist daher Bodenrecht (BVerwG I B 58.54 II vom 15. Juni 1955).
  • BVerwG, 05.10.1965 - IV C 3.65

    Zulässigkeit der und Klageform bei der öffentlich-rechtlichen Nachbarklage;

    "Im Rahmen der Sozialgebundenheit des Eigentums ist der Grundbesitz mit der Pflicht belastet, den von ihm ausgehenden ruhenden Kraftverkehr selbst aufzunehmen (Urteil des Senats vom 30. Oktober 1958 - BVerwG I C 104.57 - [DVBl. 1959 S. 99 = MDR 1959 S. 236 = BBBl.
  • BVerwG, 16.02.1968 - IV C 28.65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei inhaltlich falscher Belehrung durch den

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 30. Oktober 1958 - BVerwG I C 104.57 - ausgeführt, Garagen für gewerbliche Fahrzeuge seien in den in § 11 Abs. 2 RGaO genannten Gebieten nur gestattet, wenn der Betrieb, zu dem sie gehörten, in diesem Gebiet zugelassen sei.

    Hierzu gehören namentlich auch Anlagen nach §§ 16 und 27 der Gewerbeordnung, ferner Anlagen zum Betrieb der Schweine- und sonstigen Viehzucht, der Hundezucht und zum Handel mit diesen vorgenannten Tieren, Geflügel- und Pelztierfarmen, sowie Lager von Häuten, Fellen, ungereinigten Knochen oder sonstigen übelriechenden Stoffen." Die Formulierung des zuerst erwähnten Satzes 1 entspricht dem § 1 Abs. 2 der Bauregelungsverordnung vom 15. Februar 1936 (RGBl. I S. 104) und ist auch auf Grund der Ermächtigung dieser Verordnung ergangen; diese Übereinstimmung in der Formulierung erweist, daß es sich bei den in § 10 Abs. 11 Nr. 1 StBO genannten Gebieten um geschützte Gebiete im Sinne des § 11 Abs. 2 RGaO handelt; davon, daß Formulierungen, die dem § 1 Abs. 2 BauregelungsVO entsprechen, jedenfalls grundsätzlich den in § 11 Abs. 2 RGaO vorausgesetzten besonderen Schutz gewähren, ist auch das Urteil des I. Senats vom 30. Oktober 1958 - BVerwG I C 104.57 - (DVBl. 1959, 99 = BBauBl. 1959, 76) ausgegangen.

    Nach dem schon genannten Urteil des I. Senats vom 30. Oktober 1958 (DVBl. 1959, 99 = BBauBl. 1959, 76) sind Einstellplätze und Garagen in den besonders geschützten Gebieten nur zulässig, soweit für die Grundstücke die Pflicht besteht, den ruhenden Verkehr aufzunehmen; der erkennende Senat hat sich dieser Auffassung in dem ebenfalls bereits erwähnten Urteil vom 27. Januar 1967 angeschlossen (vgl. a.a.O. S. 107).

  • BGH, 27.11.1963 - V ZR 201/61

    Reichsgaragenordnung als Schutzgesetz

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  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 12.65

    Anwendbarkeit der RGaO; Regelungsgehalt des § 11 Abs. 2 S. 2 RGaO

    Für § 11 Abs. 1 Satz 1 RGaO ist mehrfach entschieden worden, daß diese Vorschrift insoweit Bundesrecht ist, als sie nicht im zweiten Satzteil Anforderungen an die Ausführung der baulichen Anlagen stellt (vgl. Urteil vom 30. Oktober 1958 - BVerwG I C 104.57 [DVBl. 1959, 99 = DÖV 1959, 793 = BBauBl. 1959, 76]); auch § 11 Abs. 2 enthält bodenrechtliche Bestimmungen und ist daher ebenfalls als Bundesrecht anerkannt worden (BVerwG a.a.O.).
  • BVerwG, 12.05.1959 - I B 159.58

    Rechtsmittel

    Im Rahmen der Sozialgebundenheit des Eigentums ist der Grundbesitz mit der Pflicht belastet, den von ihm ausgehenden ruhenden Kraftverkehr selbst aufzunehmen (Urteil des Senatsvom 30. Oktober 1958 - BVerwG I C 104.57 - [DVBl. 1959 S. 99 = MDR 1959 S. 236 = BBBl.
  • BVerwG, 06.10.1967 - IV C 96.65

    Anforderungen an die Begründung einer Revision - Rechtmäßigkeit der

    Im Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 12.65 - (MDR 1967, 614 [615]) hat sich der erkennende Senat im Anschluß an das Urteil des I. Senats vom 30. Oktober 1958 - BVerwG I C 104.57 - auf den Standpunkt gestellt (dort zu § 11 Abs. 2 RGaO), "daß es bei dem Begriff des reinen Wohngebiets nicht auf den tatsächlichen Zustand des Gebiets als Wohngebiet, sondern darauf ankommt, ob das Gebiet als solches ausgewiesen ist".
  • BVerwG, 18.05.1961 - I B 100.59

    Rechtsmittel

    Das Oberverwaltungsgericht hat ausdrücklich ausgeführt, es sei zu seiner Entscheidung auf Grund von Überlegungen gekommen, die mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 27. Januar 1959 - BVerwG I C 126.58 - (NJW 1959 S. 1194 = DÖV 1959 S. 793) nicht in Einklang stünden.
  • BVerwG, 25.06.1965 - IV C 23.65

    Bauen im Bauwich - Zulässigkeit eines Kleingaragenbaus im Bauwich -

    Die mit der Vorschrift angestrebte Zielsetzung, "die durch die fortschreitende Motorisierung entstandene Belastung des fließenden Straßenverkehrs durch Schaffung von Einstellplätzen und Garagen zu mindern" (Urteil vom 30. Oktober 1958 - BVerwG I C 104.57 -), ist Sinn dieser baurechtlichen Sonderregelung für den Garagenbau.
  • BVerwG, 21.03.1985 - 4 B 40.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zulässigkeit von Garagen und

    Was hierüber § 11 Abs. 1, zweite Satzhälfte RGaO bestimmt, ist nicht bundesrechtlicher Natur (Urteil vom 27. Januar 1967 a.a.O. unter Hinweis auf Urteil vom 30. Oktober 1958 - BVerwG 4 C 104.57 - DVBl. 1959, 99).
  • BVerwG, 02.11.1961 - I B 34.61

    Rechtsmittel

    Die Reichsgaragenordnung geht davon aus, daß die öffentlichen Straßen und Wege dem fließenden Verkehr dienen und nicht dazu bestimmt sind, auch den ruhenden Verkehr aufzunehmen (Beschluß vom 12. Mai 1959 - BVerwG I B 159.58 - vom 14. Oktober 1958 - BVerwG I CB 32.58 - [MDR 1959 S. 61]; Urteil vom 30. Oktober 1958 - BVerwG I C 104.57 - [DVBl. 1959 S. 99]).
  • VG Berlin, 30.05.1973 - XIII A 289.72

    Bauaufsichtliche Genehmigung für eine Garagengebäude für Lastkraftwagen;

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